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Barrierefreiheit

 

Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeit.

Die Samtgemeinde Lindhorst bemüht sich, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.sg-lindhorst.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist teilweise, aber nicht vollumfänglich barrierefrei.

 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“
  • Ausreichende Kontraste

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, etc.)

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Samtgemeinde Lindhorst
Bahnhofstr. 55a
31698 Lindhorst
Telefon: 05725/7001-0
E-Mail: 

Internet: www.sg-lindhorst.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail:

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.07.2022 erstellt.