Schwimmbad der Samtgemeinde Lindhorst

Barrierefreiheit

 

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeit.

Die Samtgemeinde Lindhorst bemüht sich, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.sg-lindhorst.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“

  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“

  • Ausreichende Kontraste

  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign)

  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente (.pdf, etc.), die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

 

  • In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente

    Begründung:
    Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.

     

  • Kartografie innerhalb der Webseite

    Begründung:

    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somie den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

     

  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)

    Begründung:

    Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich. 

    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

     

  • Hauptnavigation und Elemente der Startseite (unter bestimmten Voraussetzungen)

    Begründung:

    Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist bei den vier Hauptnavigationspunkten sowie beim Meldungs- und Veranstaltungsblock unter Unsere Samtgemeinde, Aktuelles, aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente wären bei entsprechender Vergrößerung der Abstände nicht mehr vollständig bzw. qualitativ lesbar.

     

Ihre Hinweise und Anregungen

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Samtgemeinde Lindhorst
Bahnhofstr. 55a
31698 Lindhorst
Telefon: 05725/7001-0
E-Mail: 
Internet: www.sg-lindhorst.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

  • Telefon: 0511/120-4010

  • E-Mail:

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2023 erstellt.