Taxigutscheine
1. Voraussetzungen für die Benutzung des Fifty-Fifty-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.
Bedingungen und Antrag für die Nutzung Fifty-Fifty-Taxis (hier klicken)
Achtung: Leider sind die Budgets der Gutscheine für die Senioren Taxis in 2025 bereits erschöpft!
2. Voraussetzungen für die Benutzung des Senioren-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind
Personen ab 65 Jahren oder
Personen ohne Altersbeschränkung, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr haben.
Bedingungen und Antrag für die Nutzung des Seniorentaxis (hier klicken)
Hinweis: Ab 01.01.2023 können die Senioren-Taxi-Bons ohne zeitliche Begrenzung ganztägig genutzt werden!
Anträge für alle Taxi-Bons sind jeweils beim Standesamt der Samtgemeinde Lindhorst, im Rathaus, Zimmer 6, zu stellen. Die daraufhin vom Landkreis Schaumburg ausgestellten Taxi-Bons können dann dort ca. 1 Woche nach Antragstellung unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.