Taxigutscheine
Taxigutscheine
1. Voraussetzungen für die Benutzung des Fifty-Fifty-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.
01.01.2023 Bedingungen für die Nutzung des Fifty-Fifty-Taxis (hier klicken)
2. Voraussetzungen für die Benutzung des Senioren-Taxis:
Anspruchsberechtigt sind
- Personen ab 65 Jahren oder
- ohne Altersbeschränkung Personen, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr eingetragen haben.
01.01.2023 Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis (hier klicken)
Hinweis:
Ab 01.01.2023 können die Senioren-Taxi-Bons ohne zeitliche Begrenzung ganztägig genutzt werden!
Anträge für alle Taxi-Bons sind jeweils beim Standesamt der Samtgemeinde Lindhorst, im Rathaus, Zimmer 6, zu stellen. Die daraufhin vom Landkreis Schaumburg ausgestellten Taxi-Bons können dann dort ca. 1 Woche nach Antragstellung unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.