Schwimmbad der Samtgemeinde Lindhorst
 

Taxigutscheine

 

Taxigutscheine

 

1. Voraussetzungen für die Benutzung des Fifty-Fifty-Taxis:

 

Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.

 

01.01.2023 Bedingungen für die Nutzung des Fifty-Fifty-Taxis  (hier klicken)

 

2. Voraussetzungen für die Benutzung des Senioren-Taxis:

 

Anspruchsberechtigt sind

  1. Personen ab 65 Jahren   oder
  2. ohne Altersbeschränkung Personen, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr eingetragen haben.

 

01.01.2023 Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis  (hier klicken)

 

Hinweis:

Ab 01.01.2023 können die Senioren-Taxi-Bons ohne zeitliche Begrenzung ganztägig genutzt werden!

 

 

Anträge für alle Taxi-Bons sind jeweils beim Standesamt der Samtgemeinde Lindhorst, im Rathaus, Zimmer 6, zu stellen. Die daraufhin vom Landkreis Schaumburg ausgestellten Taxi-Bons können dann dort ca. 1 Woche nach Antragstellung unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.