Taxigutscheine

1. Voraussetzungen für die Benutzung des Fifty-Fifty-Taxis:

Anspruchsberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.

Bedingungen und Antrag für die Nutzung Fifty-Fifty-Taxis (hier klicken)

 

 

Achtung: Leider sind die Budgets der Gutscheine für die Senioren Taxis in 2025 bereits erschöpft!

2. Voraussetzungen für die Benutzung des Senioren-Taxis:

Anspruchsberechtigt sind

  1. Personen ab 65 Jahren  oder

  2. Personen ohne Altersbeschränkung, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 %  oder mehr haben.

Bedingungen und Antrag für die Nutzung des Seniorentaxis (hier klicken)

Hinweis: Ab 01.01.2023 können die Senioren-Taxi-Bons ohne zeitliche Begrenzung ganztägig genutzt werden!

Anträge für alle Taxi-Bons sind jeweils beim Standesamt der Samtgemeinde Lindhorst, im Rathaus, Zimmer 6, zu stellen. Die daraufhin vom Landkreis Schaumburg ausgestellten Taxi-Bons können dann dort ca. 1 Woche nach Antragstellung unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.