Taxigutscheine
Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis (bitte anklicken)
Bedingungen für die Nutzung des Fifty Fifty Taxis
1.) Anspruchsberechtigte Personen
a) Personen im Alter zwischen 16- und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburgb) Personen ab 65 Jahren oder c) ohne Altersbeschränkung - Personen, die im Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 50% oder mehr eingetragen haben.
2.) Zeitlicher Gültigkeitsbereich
- Montag ab 18.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Dienstag ab 18.00 Uhr bis Mittwochmorgen um 06.00 Uhr,
- Mittwoch ab 18.00 Uhr bis Donnerstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Donnerstag ab 18.00 Uhr bis Freitagmorgen um 06.00 Uhr,
- Freitag ab 18.00 Uhr bis Samstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Samstag ab 14.00 Uhr bis Sonntag ganztägig,
- Sonntag ganztägig bis Montagmorgen um 06.00 Uhr,
- an Feiertagen ganztägig bis zum darauf folgenden Tag morgens um 06.00 Uhr,
- am 24.12. (Heiligabend) ab 14.00 Uhr,
- am 31.12. (Silvester) ab 14.00 Uhr bis zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres um 06.00 Uhr
3.) Räumlicher Gültigkeitsbereich
Die Bons können nur für Taxifahrten innerhalb des Landkreisgebietes eingesetzt werden.
4.) Ausgabe der Bons
Auf dem Antrag kann eine beliebige Ausgabestelle ausgewählt werden. Nur dort können die Bons abgeholt werden.
Die Erstausstattung (Berechtigungskarte + Bons) werden nach Antragseingang an die jeweilige eingetragene Ausgabestelle geschickt, wo der Antragsteller sich nach ca. 1 Woche gegen Vorlage des Personalausweises abholen kann. Weitere Bons können maximal halbjährlich telefonisch oder per E-Mail beim Landkreis Schaumburg unter Angabe des Namens und der Berechtigkeitsnummer angefordert werden.
Die Ausgabe dieser Bons erfolgt gegen Vorlage der Berechtigungskarte und ebenfalls bei der im Antrag gewünschten Ausgabestelle.
Soll die Ausgabestelle gewechselt werden, ist die Ausstellung einer neuen Berechtigungskarte notwendig.
Jede anspruchsberechtigte Person kann pro Halbjahr maximal 5 Bons erhalten, jeweils frühestens am 01. Januar und am 01. Juli des Jahres.
Ist das zur Verfügung gestellte Budget für die Bons vor Ablauf des Jahres aufgebraucht, besteht kein Anspruch auf den Erhalt weiterer Bons.
5.) Einsatz der Bons
Die Nutzung der Seniorentaxibons ist nur in Kombination mit einer Berechtigungskarte erlaubt, diese wird auf Antrag durch den Landkreis ausgegeben. Die Berechtigungskarte ist durch den Fahrgast zu unterschreiben. Die Bons können nur in dem auf ihnen aufgedruckten Jahr eingesetzt werden.
Auf der Vorderseite der Bons sind durch den Landkreis folgende Angaben automatisch eingetragen:
- Nummer des Bons
- Vor- und Nachname des Fahrgastes
- Adresse (PLZ, Wohnort, Straße)
- die zeitliche Gültigkeit der Bons
auf der Rückseite ist durch den Taxifahrer einzutragen
- Datum, Uhrzeit
- Fahrstrecke (Ort, Straße)
- Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs,
- Fahrpreis ( Taxameterstand )
Die Richtigkeit dieser Angaben muss der Fahrgast durch seine Unterschrift bestätigen.
6.) Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Der Landkreis Schaumburg sichert zu, dass die abgefragten Daten zur Ausstellung der Berechtigungskarte streng vertraulich behandelt werden. Mit der Abgabe des Antrags wird zugestimmt, dass die Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung, der Auswertung und der Abrechnung im Zusammenhang mit dem Fifty-Fifty-Taxi erfasst werden. Der Landkreis Schaumburg garantiert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Folgende Taxenunternehmen haben sich verpflichtet, Bons für das Fifty-Fifty-Taxi anzuerkennen:
Auetal/Rehren
Taxi Kiers (05752) 624
Auhagen
Taxi Kallinich (05725) 7166
Bad Eilsen
Mietwagen Funktaxen GmbH Willi Abel (05722) 81212
Bad Nenndorf
Taxi Schuhmacher (05723) 917050
Taxiservice John (05723) 8303
Taxi Thienel (05723) 5050
Bückeburg
Mietwagen Funktaxen GmbH Willi Abel (05722) 1311
Taxi Buchholz (05722) 1515/1717
Hagenburg
Vogt Fahrdienst-Service (05033) 7440
Lindhorst
Taxi-Zentrale Lindhorst (05725) 1433
Obernkirchen
Mietwagen Funktaxen GmbH Willi Abel (05724) 972020
Taxi Buchholz (05724) 958888
Rinteln
Taxi Buchholz (05751) 957000
Taxi Ebeling (05751) 6688
Taxi Frevert (05751) 1231
Taxi Haußig (05751) 2895
Taxiruf Heinz Pohl (05751) 14771
Rodenberg
Taxi Thienel (05723) 2651
Stadthagen
Taxen Frank Baum (05721) 3336
Stadthäger Funktaxenzentrale (05721) 1033
Taxi und Autovermietung Heine KG (05721) 2251
Taxi Jäschke (05721) 6662
Taxi Ruf Stadthagen (05721) 55551055
Taxi Schrader (05721) 1613
Taxi Soysal (05721) 6770
Taxizentrale am Bahnhof e.V (05721) 33334444