Nutzung des Seniorentaxis
Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis
1.) Anspruchsberechtigte Personen
a) Personen ab 65 Jahren und älter oder
b) - ohne Altersbeschränkung - Personen, die im
Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von
50 % oder mehr eingetragen haben.
jeweils mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg.
2.) Zeitlicher Gültigkeitsbereich
- Montag ab 18.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Dienstag ab 18.00 Uhr bis Mittwochmorgen um 06.00 Uhr,
- Mittwoch ab 18.00 Uhr bis Donnerstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Donnerstag ab 18.00 Uhr bis Freitagmorgen um 06.00 Uhr,
- Freitag ab 18.00 Uhr bis Samstagmorgen um 06.00 Uhr,
- Samstag ab 14.00 Uhr bis Sonntag ganztägig,
- Sonntag ganztägig bis Montagmorgen um 06.00 Uhr,
- an Feiertagen ganztägig bis zum darauf folgenden Tag morgens um 06.00 Uhr,
- am 24.12. (Heiligabend) ab 14.00 Uhr,
- am 31.12. (Silvester) ab 14.00 Uhr bis zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres um
06.00 Uhr
3.) Räumlicher Gültigkeitsbereich
Die Bons können nur für Taxifahrten innerhalb des Landkreisgebietes eingesetzt werden.
4.) Ausgabe der Bons
Auf dem Antrag kann eine beliebige Ausgabestelle ausgewählt werden. Nur dort können die Bons abgeholt werden.
Die Erstausstattung (Berechtigungskarte + Bons) werden nach Antragseingang an die jeweilig eigetragene Ausgabestelle geschickt, wo der Antragsteller sie abholen kann. Weitere Bons können jährlich telefonisch oder per E-Mail beim Landkreis Schaumburg unter Angabe des Namens und der Berechtigungskartennummer angefordert werden.
Die Ausgabe der Bons erfolgt gegen Vorlage der Berechtigungskarte dann ebenfalls bei der im Antrag gewünschten Ausgabestelle.
Soll die Ausgabestelle gewechselt werden, ist die Ausstellung einer neuen Berechtigungskarte notwendig.
Jede anspruchsberechtigte Person erhält im Jahr 10 Bons.
Ist das zur Verfügung gestellte Budget für die Bons vor Ablauf des Jahres aufgebraucht, besteht kein Anspruch auf den Erhalt weiterer Bons.
5.) Einsatz der Bons
Die Nutzung der Seniorentaxibons ist nur in Kombination mit einer Berechtigungskarte erlaubt; diese wird auf Antrag durch den Landkreis Schaumburg ausgegeben.
Die Berechtigungskarte ist durch den Fahrgast zu unterschreiben.
Die Bons können nur in dem auf ihnen aufgedruckten Jahr eingesetzt werden.
Maximal die Hälfte des Fahrpreises darf mit Bons bezahlt werden, wobei aber nur maximal 2 Bons pro Fahrt eingesetzt werden dürfen.
Auf der Vorderseite der Bons sind durch den Landkreis folgende Angaben automatisch eingetragen:
- Nummer des Bons
- Vor- und Nachname des Fahrgastes
- Adresse (PLZ, Wohnort, Straße)
- die zeitliche Gültigkeit der Bons
Auf der Rückseite ist durch den Taxifahrer einzutragen
- Datum, Uhrzeit
- Fahrstrecke (Ort, Straße)
- Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs,
- Fahrpreis (Taxameterstand)
Die Richtigkeit dieser Angaben muss der Fahrgast durch seine Unterschrift bestätigen.
6.) Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Der Landkreis Schaumburg sichert zu, dass die abgefragten Daten zur Ausstellung der Berechtigungskarte streng vertraulich behandelt werden. Mit der Abgabe des Antrags wird zugestimmt, dass die Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung, der Auswertung und der Abrechnung im Zusammenhang mit dem Senioren-Taxi erfasst werden. Der Landkreis Schaumburg garantiert, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Folgende Taxenunternehmen haben sich verpflichtet, Bons für das Senioren-Taxi anzuerkennen:
Auetal / Rehren
Taxi Kiers (05752) 624
Hagenburg
Funktaxen Schaller (05033) 9393000
Taxi Meuter (05033) 7440
Bad Eilsen
Mietwagen - Funktaxen GmbH Willi Abel (05722) 81212
Bad Nenndorf
Taxi Schumacher (05723) 917050
Taxiservice John (05723) 8303
Taxi Ruf 3030 (05723) 3030
Funktaxen Schaller (05725) 5050
Bückeburg
Mietwagen - Funktaxen GmbH Willi Abel (05722) 1311
Taxi Buchholz (05722) 1515 / 1717
Taxi Büscher (05722) 1800
Lindhorst
Taxi-Zentrale Lindhorst (05725) 1433
Obernkirchen
Mietwagen - Funktaxen GmbH Willi Abel (05724) 972020
Taxi Buchholz (05724) 958888
Rinteln
Taxi Buchholz (05751) 957000
Taxi Frevert (05751) 1231
Taxi Haußig (05751) 2895
Taxi Rindfleisch (05751) 14444
Rodenberg
Funktaxen Schaller (05723) 2651
Stadthagen
Taxen Frank Baum (05721) 3336
Stadthäger Funktaxenzentrale (05721) 1033
Taxi und Autovermietung Heine KG (05721) 2251
Taxi Jäschke (05721) 6662
Taxi Ruf Stadthagen (05721) 5555 / 1055
Taxi Schrader (05721) 1613
Taxi Soysal (05721) 6770
Taxizentrale am Bahnhof e.V. (05721) 3333 / 4444
Taxi MM Michael Meier (05721) 1500