Barrierefreiheit

 

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeit.

Die Samtgemeinde Lindhorst bemüht sich, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.sg-lindhorst.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente (.pdf, etc.), die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Samtgemeinde Lindhorst
Bahnhofstr. 55a
31698 Lindhorst
Telefon: 05725/7001-0
E-Mail: 
Internet: www.sg-lindhorst.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2023 erstellt.