Schwimmbad der Samtgemeinde Lindhorst

Grundsteuerreform - Verlängerung der Frist

Samtgemeinde Lindhorst, den 12. 05. 2022

Das Steueramt informiert:

Grundsteuerreform in Niedersachsen - Verlängerung der Frist

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 muss deutschlandweit eine neue Bewertung der Grundstücke erfolgen.

Eigentümer von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken oder land- und forstwirtschaftliche Betrieben werden von der Finanzbehörde dieses Jahr zur Abgabe einer besonderen Steuererklärung (Feststellungserklärung des Grundsteuerwertes) aufgefordert. Diese Erklärungen sind im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um sich über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform zu informieren:

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer