Schwimmbad der Samtgemeinde Lindhorst

Neuwahl Senioren- und Behindertenbeirat

Samtgemeinde Lindhorst

Samtgemeinde Lindhorst

 

Bekanntmachung

 

Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates der Samtgemeinde Lindhorst

 

Am 18. November 2016 läuft die Amtszeit des Senioren- und Behindertenbeirates der Samtgemeinde Lindhorst ab.

 

Aufgrund dessen findet am

Donnerstag, den 20. Oktober 2016, um 16.00 Uhr

 

im

Dorfgemeinschaftszentrum „Hof Gümmer“, Bahnhofstraße, 31698 Lindhorst

 

die Delegiertenversammlung zur Wahl des neuen Senioren- und Behindertenbeirates der Samtgemeinde Lindhorst statt.

 

Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden in einer Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Der Senioren- und Behindertenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Mitglieder müssen mit erstem Wohnsitz in der Samtgemeinde Lindhorst gemeldet sein. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Beirates müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Mitglieder sollen Menschen mit Behinderungen bzw. deren Ersatzvertreter/innen sein.

 

Die Mitglieder des Beirates dürfen kein kommunales Mandat in der Samtgemeinde Lindhorst innehaben.

 

Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Behinderten- und Altenarbeit in der Samtgemeinde Lindhorst tätig sind, sowie die Bewohner von Alten- und Seniorengemeinschaftseinrichtungen werden gebeten, bis zum 06. Oktober 2016 je zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen.

 

Einzelbewerber/innen können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden. Interessenten melden sich bitte ebenfalls bis zum 06. Oktober 2016 bei der Samtgemeinde Lindhorst, Vorzimmer des Samtgemeindebürgermeisters, Bahnhofstraße 55a, 31698 Lindhorst.

 

Die Samtgemeinde Lindhorst lädt öffentlich zur Delegiertenversammlung (Wahlversammlung) ein und führt die Wahl durch.

 

 

Lindhorst, den 09. September 2016

Der Samtgemeindebürgermeister

 

gez. Andreas Günther

 

Andreas Günther