Schiedsmann / Schiedsfrau gesucht

Samtgemeinde Lindhorst

Schiedsmann / Schiedsfrau gesucht

 

 

Für die stellvertretende Besetzung des Schiedsamtes zum 01.06.2018 sucht die Samtgemeinde Lindhorst Interessenten.

 

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist ein Ehrenamt, d.h. die Schiedsperson stellt ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung. Zur Schiedsperson soll nur gewählt werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat; nicht gewählt werden soll, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten dazu geeignet sein, Streitigkeiten zu schlichten.

 

Die Schiedsperson sollte

  • bereit sein, etwas Zeit zu opfern

  • geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben

  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen

  • eine gewisse Lebenserfahrung besitzen

  • völlig unparteiisch sein

  • die getroffene Vereinbarung schriftlich so formulieren können, dass sie unzweideutig den Willen der Betroffenen zum Ausdruck bringt

 

In der Bundesrepublik Deutschland sind mittlerweile ca. 10.000 Schiedspersonen unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tätig. Sie sind u.a. dabei behilflich, den Frieden unter Nachbarn wieder herzustellen und entlasten somit unsere völlig überlasteten Gerichte. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig: z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schlichtungsverhandlung -bei der beide Parteien persönlich zu erscheinen haben- wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden.

Ein abgeschlossener Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist auch befriedigender als ein Urteil, weil es im engeren Sinn keinen Sieger und keinen Besiegten gibt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind äußerst gering. Im Schnitt kann man für etwa 28,00 Euro einen Vergleich vor der Schiedsperson erreichen.

 

Erwähnenswert ist noch, dass die Schiedsperson für ihr Amt durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen aus- und fortgebildet wird. Die Samtgemeinde Lindhorst ist gern bereit, den Bewerberinnen und Bewerbern ein kostenloses Einführungsseminar zu ermöglichen, damit klar ist, welches Amt auf sie zukommt.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Samtgemeinde Lindhorst, Frau Birgit Gerland, Rathaus, Zimmer 6 oder telefonisch unter 05725 / 700117.

 

Schriftliche Bewerbungen senden Sie bitte an:

Samtgemeinde Lindhorst, Bahnhofstraße 55 A, 31698 Lindhorst

oder per E-Mail: info@sg-lindhorst.de