Schwimmbad der Samtgemeinde Lindhorst

Kommunalwahl 11.09.2016

Samtgemeinde Lindhorst

Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen die nächsten Kommunalwahlen statt. In der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr können die Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen die Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen (Kreistag, Samtgemeinderat und Gemeinderäte) wählen.

 

Als gesetzliche Grundlage gelten für die Kommunalwahlen das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).

 

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

 

- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen

  EU-Mitgliedsstaates besitzen,

- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und

- am Wahltag seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im

  Wahlgebiet gemeldet sind.

 

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein oder können das Wahllokal aus anderen Gründen nicht aufsuchen, haben sie die Möglichkeit der Briefwahl. Wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten, füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 21.08.2016 zugestellt wird. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 15. August 2016.

 

Die Stimmauszählung erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr und ist für jedermann zugängig.

Sobald am Wahlabend die Ergebnismeldungen vorliegen, werden diese über die Homepage der Samtgemeinde Lindhorst bereitgestellt.

 

Bei Fragen zur Kommunalwahl wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindewahlleiterin, Frau Schweer, Tel. (05725) 7001-18, oder den stv. Samtgemeindewahlleiter, Herrn Schwedhelm, Tel. (05725) 7001-21

 

 

Foto: Holger Lang / www.pixelio.de

 

 

Bild zur Meldung: Foto: Holger Lang / pixelio.de